Energiegemeinschaften

Was ist eine Energiegemeinschaft

Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern (Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, landwirtschaftliche Betriebe), die gemeinsam erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und untereinander teilen möchten.

Das Konzept basiert auf der Idee, dass Energie nicht nur von großen Versorgern bezogen wird, sondern auch lokal und dezentral erzeugt und genutzt werden kann. Österreichs Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ermöglicht es Bürgern, ihre eigene Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen. So kann überschüssiger grüner Strom innerhalb einer Gemeinschaft effizient genutzt werden.

Welche Gesellschaftsform haben BEG und EEGs?

Alle Gemeinschaften wurden bewusst als eingetragene Genossenschaften (eGen) gegründet. Dadurch lässt sich – ähnlich wie bei einem Verein – unkompliziert neues Mitgliedskapital aufnehmen, und alle zwei Jahre kontrollieren unabhängige Revisoren die Geschäftsführung. Das schafft Transparenz und hohe Rechtssicherheit für alle Mitglieder.

Was sind die örtlichen, erneuerbaren Energiegemeinschaften?

In jeder Partnergemeinde gibt es eine eigene EEG-Genossenschaft. Dort erzeugen Bürger, Gemeinden und Betriebe mit PV-Anlagen und Kleinwasserkraft erneuerbaren Strom und teilen ihn innerhalb des jeweiligen Netzgebietes. Diese EEGs sind rechtlich eigenständig, arbeiten jedoch eng unter dem Dach der BEG Thermenstrom zusammen.

Wie funktionieren die Energiegemeinschaften?

Verbraucher schließen sich mit Betreiber von Photovoltaik-, Wind- oder Kleinwasserkraftanlagen vertraglich zusammen. Überschussstrom wird im Viertelstunden-Takt über das öffentliche Netz an die Verbraucher weitergeleitet und dort automatisch verrechnet. Der Smart-Meter macht den Energieaustausch transparent und exakt abrechenbar.

Was ist die Bürger-Energiegemeinschaft (BEG) Thermenstrom?

Die BEG Thermenstrom ist die organisatorische Dachgenossenschaft, die die örtlichen „Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEGs)“ betreut. Sie übernimmt für die EEGs u. a. Mitgliederverwaltung, Abrechnung und die laufende energiewirtschaftliche Weiterentwicklung – und darf Strom auch überregional verteilen.

Kann ich nur Strom beziehen oder muss ich auch einspeisen?

Sie können ausschließlich als Verbraucher teilnehmen – eine eigene PV-Anlage ist nicht nötig. Wer bereits Strom produziert, kann zusätzlich als Einspeiser beitreten und erhält eine faire Vergütung.

Welche Vorteile bieten die örtlichen EEGs?

Mitgliedschaft

Wie kann ich mitmachen?

Was benötige ich, um der BEG Thermenstrom beizutreten?

Bitte bereite folgende Angaben vor:

Muss ich einen Smart-Meter besitzen, um mitzumachen?

Ja, die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist nur mit Smart-Meter möglich, da die Stromverteilung innerhalb der EEGs viertelstundengenau gemessen und abgerechnet wird. In fast allen Haushalten in der Region sind bereits Smart-Meter verbaut – falls nicht, wird der Netzbetreiber kostenlos umrüsten.

Wieso will die BEG Thermenstrom meine Zählpunktnummer wissen?

Die Zählpunktnummer identifiziert deine Strommessstelle eindeutig im Netz. Sie ist nötig, damit deine Stromverbräuche oder Einspeisemengen korrekt deiner Energiegemeinschaft zugeordnet und mit dem Netzbetreiber abgerechnet werden können.

Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr (Grundgebühr) bzw. der Genossenschaftsanteil?

Muss ich nach meinem Beitritt noch etwas tun?

Nach dem Beitritt und der Registrierung beim Netzbetreiber im Smart-Meter-Portal läuft alles automatisch, du musst der Energiegemeinschaft lediglich die Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal erteilen. Du bekommst deine Stromabrechnung wie gewohnt, nur günstiger, regionaler und grüner.

Wenn du möchtest, kannst du dich als Mitglied gerne aktiv einbringen (z.B. bei Generalversammlungen).

Welche Gesellschaftsform haben die BEG und EEGs?

Sowohl die BEG Thermenstrom als auch die örtlichen EEGs sind eingetragene Genossenschaften (eGen). Diese Rechtsform ermöglicht demokratische Mitsprache, sichere Kapitalaufnahme und professionelle, kontrollierte Geschäftsführung.

Rechnung

Wann erhalte ich die Rechnung?

Die Abrechnung erfolgt monatlich, da der Stromverbrauch viertelstundengenau erfasst wird.

Die Rechnungslegung beginnt frühestens ab dem 16. Tag des Folgemonats, sobald der Netzbetreiber die Messdaten bereitgestellt hat. Falls sich die Datenübermittlung verzögert, kann sich auch der Versand der Rechnung verschieben.

Bis wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungslegung. Die Überweisung der Gutschriften erfolgt 6 Tage nach Erhalt der Gutschrift.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Abrechnung habe?

Kann ich den Betrag auch mittels SEPA automatisch einziehen lassen?

Die Teilnahme an der Energiegemeinschaft setzt ein gültiges SEPA-Mandat voraus. Gutschriften (z. B. für Einspeisung) erfolgen ebenso automatisch auf Ihr Konto.

Wieso sehe ich auf meiner Rechnung keine Netzkosten oder Abgaben?

Die BEG Thermenstrom stellt nur den Anteil für den Strom aus Ihrer Energiegemeinschaft in Rechnung.

Alle anderen Positionen wie Netzentgelt, Abgaben oder Steuern werden wie bisher vom Energieversorger oder Netzbetreiber direkt verrechnet.

PV-Anlagen

Baut die BEG Thermenstrom Photovoltaik-Anlagen?

Ja, die BEG Thermenstrom errichtet und betreibt u.a. „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs)“, finanziert mit Bürgerbeteiligung-Modellen wie das „Sonnenkraftwerk Gemeinde“.  Der Bau erfolgt mit Unterstützung erfahrener Fachfirmen – der erzeugte Strom fließt in die Wohnungen von Mehrfamilien-Wohnhäusern, der Stromüberschuss in die örtlichen Energiegemeinschaften und wird dort regional genutzt.

Ich hätte gerne eine Photovoltaik-Anlage – kann die BEG Thermenstrom mir hier weiterhelfen?

Ja. Wenn du eine eigene Anlage auf deinem Dach installieren möchtest, unterstützen wir dich gerne mit Beratung und Kontakten zu Installationsbetrieben. Alternativ kannst du dich an einer gemeinschaftlich betriebenen Anlage (GEA) beteiligen – ganz ohne eigene Dachfläche.

Wie kann sich eine Eigentümergesellschaft in die BEG Thermenstrom einbringen?

Eigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Landwirte können:

Wir beraten gerne individuell zu Modellen, steuerlichen Fragen und organisatorischen Abläufen.

Kann ich mein Dach zur Verfügung stellen?

Ja, sehr gerne! Wenn du über eine geeignete Dachfläche verfügst (z. B. auf einem Wohngebäude, einem Firmengebäude oder einer Halle), kannst du diese der BEG Thermenstrom verpachten oder gemeinsam mit uns eine GEA realisieren. Wir prüfen dein Dach unverbindlich und kümmern uns bei Eignung um Planung, Finanzierung und Betrieb.

Organisatorisches

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Bei allen Fragen zur Rechnung, Zahlungen oder Ihrem Verbrauch wende dich bitte per Mail direkt an unseren Abrechnungs-Dienstleister
team4energy
support@team4energy.at
oder telefonisch +43 3326 52496
zu Bürozeiten Mo-Do von 8:00 – 16:30 und Fr von 08:00 – 12:00

Für sonstige Anfragen an die
BEG Thermenstrom
office@thermenstrom.at
oder +43 660 3443253 (Sabine Sturm-Karmazin)
oder +43 664 1276291 (Christian Mesterhazi)

Was passiert, wenn ich den Wohnort wechsle?

Wenn du innerhalb einer Partnergemeinde oder eines EEG-Gebiets umziehst, kann deine Mitgliedschaft meist weitergeführt werden.

Ziehst du in eine andere Region, kann deine Teilnahme an der bestehenden EEG enden – du bleibst aber Mitglied der BEG Thermenstrom und kannst ggf. in einer anderen EEG aktiv werden.

Wir unterstützen dich gerne beim Umstieg oder beim Austritt.

Kann ich 100 % meines Stromverbrauchs durch die BEG Thermenstrom decken?

In vielen Fällen ja – insbesondere tagsüber bei hohem Sonnenaufkommen und wenn eine Wind- und/oder Kleinwasserkraftanlage in die EEG einspeist.

Da die Stromerzeugung wetter- und jahreszeitabhängig ist, kann die EEG deinen Bedarf aber nicht immer zu 100 % abdecken. Das ist technisch vorgesehen und kein Nachteil für dich.

Woher beziehe ich dann den Teil meines Stroms, den die BEG Thermenstrom nicht decken kann?

Die Differenz zwischen deinem Bedarf und der EEG-Lieferung wird automatisch von deinem bestehenden Energieversorger gedeckt – zu dessen Konditionen. Es kommt also zu einer Mischabrechnung (EEG + klassischer Lieferant).

Soll ich nun den Liefervertrag bei meinem Energieversorger kündigen?

Nein! Du bleibst weiterhin Kunde bei deinem Energieversorger, da dieser die Strommenge liefert, die deine EEG nicht abdecken kann. Eine Kündigung ist nicht notwendig und nicht sinnvoll – es handelt sich um eine ergänzende Stromquelle, nicht um einen Ersatz.

Muss ich meinen Einspeisevertrag z. B. mit der Wien Energie kündigen?

Nein, auch nicht unbedingt. Wenn du bereits einen Einspeisevertrag mit einem Versorger wie Wien Energie hast, kannst du diesen parallel zur EEG-Teilnahme weiterführen.

Muss ich meinen Einspeisevertrag z. B. mit der OeMAG kündigen?

Das kommt auf die Einspeiseform an:

Wenn du eine OeMAG-Tarifzusage nach dem Ökostromgesetz hast, darfst du nicht zusätzlich in eine EEG einspeisen – in diesem Fall müsstest du den OeMAG-Vertrag kündigen, um zur BEG Thermenstrom zu wechseln.

Wenn du nur den Marktpreis über die OeMAG erhaltest, ist eine Teilnahme an einer EEG möglich.

Wir beraten dich gerne individuell und helfen bei der Entscheidung oder Kündigung.

Smart-Meter

Wieso benötige ich einen Smart-Meter?

Ein Smart-Meter ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft, weil er den Stromverbrauch und die Einspeisung viertelstundengenau misst.

Nur so kann die BEG Thermenstrom exakt abrechnen, wer wann wie viel Strom aus der Gemeinschaft bezogen oder eingespeist hat – transparent, automatisiert und gesetzeskonform.

Wie komme ich zu einem Smart-Meter?

In den meisten Haushalten ist bereits ein Smart-Meter verbaut. Falls nicht, können Sie sich an Ihren örtlichen Netzbetreiber wenden – dieser installiert den Smart-Meter kostenlos, wenn die Umrüstung vorgesehen ist.

Bei einem berechtigten Wunsch (z. B. zur Teilnahme an einer EEG) kann auch eine bevorzugte Umstellung beantragt werden.

Was muss ich nach der Installation des Smart-Meters tun?

Sobald der Smart-Meter installiert ist, müssen Sie nichts weiter tun. Der Dienstleister (team4energy) übernimmt die Registrierung beim Netzbetreiber und sorgt dafür, dass die Messdaten korrekt verarbeitet werden. Sie müssen lediglich die Datenfreigabe erteilen.

Muss die Opt-In-Variante bzw. Viertel-Stunden-Freigabe aktiviert sein?

Ja – unbedingt. Damit die viertelstündlichen Verbrauchsdaten übermittelt werden dürfen, muss die sogenannte „Opt-In“-Variante beim Netzbetreiber aktiviert sein. Ohne Opt-In erhalten wir nur Tageswerte – diese reichen für eine Energiegemeinschaft nicht aus.

Wenn du uns die Vollmacht erteilst, kümmern wir uns um die Aktivierung beim Netzbetreiber.

Sonnenkraft

Wie funktioniert das Sonnenkraftwerk BEG Thermenstrom?

Das Sonnenkraftwerk BEG Thermenstrom ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Nutzung großer Dachflächen. Die BEG errichtet dabei Photovoltaik-Anlagen auf gepachteten Dächern, betreibt sie langfristig und speist den Strom in die Wohnungen bzw. den Überschussstrom in die regionalen Energiegemeinschaften ein.

Die Finanzierung erfolgt über die Genossenschaft.

Das Dach ist nicht in meinem Eigentum – kann ich es trotzdem der BEG Thermenstrom zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich darf nur die Eigentümerin oder der Eigentümer (bzw. die Eigentümergemeinschaft) einen Dachpachtvertrag mit der BEG Thermenstrom abschließen. Wenn Sie selbst nicht Eigentümer, aber z. B. Mieter oder Verwalter sind, können wir gern gemeinsam klären, ob eine Beteiligung dennoch möglich ist – sprechen Sie uns einfach an!

Wie lange kann ich mein Dach verpachten?

Die Standardlaufzeit beträgt 25 Jahre, passend zur geplanten Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage. In Einzelfällen können auch flexiblere Modelle vereinbart werden – z. B. mit Verlängerungsoption oder kürzeren Mindestlaufzeiten.

Was passiert nach dem Dachpachtvertrag? Wird dieser verlängert?

Am Ende der Laufzeit gibt es mehrere Möglichkeiten:

Alle Optionen werden rechtzeitig vor Vertragsende mit Ihnen abgestimmt.

Wer ist für die regelmäßige Wartung der Photovoltaik-Anlage zuständig?

Die BEG Thermenstrom übernimmt den gesamten technischen Betrieb, inkl. Wartung, Instandhaltung, Versicherung und Überwachung der Anlage. Sie müssen sich um nichts kümmern – Ihr Dach wird lediglich „mitgenutzt“, ohne Aufwand für Sie.

Anleitung registrierung

Schritt-für-Schritt Anleitung

Wir führen dich Schritt für Schritt ohne Umwege von der Registrierung bis zu den Einstellungen im Smart-Meter-Portal deines Netzbetreibers (z.B. Wiener Netze oder NÖ Netz), damit du alles ganz einfach selbst verwalten kannst.

Mitglied werden

Walter Schwarz, Christian Mesterhazi und Klaus Schmid (Thermenstrom Vorstand)